Das Fahrzeug gegen Diebstahl versichern: Die Teilkaskoversicherung

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Beim Diebstahl eines Fahrzeugs liegt der Schaden hoch, umso wichtiger ist eine Versicherung. Das gilt vor allem für neue Autos, doch für ältere Modelle lohnt sich dieser Versicherungsschutz ebenfalls. Eine spezielle Diebstahlpolice müssen Besitzer dafür nicht abschließen, die Teilkasko schließt diese Fälle ein.

Welche Schäden die Teilkasko abdeckt

In der Regel ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Autos, einzelne Policen beinhalten für neu gekaufte Modelle eine Neuwertentschädigung. Die Versicherungen bezahlen auch für typische Ausstattungsgegenstände eines Fahrzeugs, zum Beispiel für ein Autoradio. Zu beachten ist, dass Versicherer die Summe für Kfz-Bestandteile begrenzen. Die Obergrenzen differieren stark, bei einem Vergleich empfiehlt sich ein Blick auf diesen Aspekt. Die vereinbarte Selbstbeteiligung müssen die Versicherten immer stemmen. Tipps zur richtigen Höhe der Selbstbeteiligung finden sich auf dem Fachportal www.kfzagenten.com. Nicht zum Versicherungsumfang gehören alle sonstigen Gegenstände im Auto, unter anderen ein Notebook. Für diese Schäden kommt unter Umständen eine Hausratversicherung auf.

Autos mit Saisonkennzeichen: Beitragsfreie Ruheversicherung

Besitzer von Sportautos, Wohnmobilen und anderen Fahrzeugen entscheiden sich häufig für ein Saisonkennzeichen. Die gute Nachricht: Auch in der anderen Zeitspanne müssen sie keine extra Diebstahlversicherung abschließen, die Teilkasko läuft als Ruheversicherung weiter. Versicherungsnehmer sollten sich jedoch informieren, welche Einschränkungen ihre Pkw- oder Wohnmobilversicherung formuliert hat. Die meisten Versicherer setzen das Parken in einer Garage oder auf einem eingezäunten Grundstück voraus.

Leistungsverweigerung bei grober Fahrlässigkeit

Wenn Versicherte den Diebstahl durch grobe Fahrlässigkeit begünstigen, können Versicherer die Leistung verweigern. Das tritt meist ein, wenn Besitzer ihr Fahrzeug nicht abgeschlossen haben. Eine pauschale Aussage lässt sich aber nicht treffen, die Versicherungen beurteilen den Einzelfall.

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